Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Verkauf und Lieferung aus allen gegenwärtigen und künftigen Verträgen und Geschäften erfolgt nur zu unseren nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Preise, Angebot

Die Preisangaben im Katalog sind unverbindlich. Es gelten immer die Preise der neusten Preisliste. Angebote sind freibleibend. Alle Preise gelten ab Werk Monheim.

3. Versand

Der Versand erfolgt mit der Übergabe des Materials an den Spediteur oder Frachtführer - spätestens jedoch beim Verlassen des Unternehmens - auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei fob- oder frachtfreier Lieferung. Von uns entrichtete Frachten sind nur als eine für den Besteller gemachte Frachtvorlage zu betrachten. Mehrfrachten für Eil- und Expressgut gehen zu lasten des Bestellers, auch wenn wir im Einzelfalle die Transportkosten übernommen haben. Versand, Wege- und Beförderungsmittel sind, falls vom Besteller keine schriftliche Frachtverfügung abgegeben werden, unserer Wahl - unter Ausschluss jeder Haftung, insbesondere für billigste Verfrachtung - überlassen.

4. Lieferung

Wir behalten uns die Lieferungen von Teilmengen vor. Unsere Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Wird der vereinbarte Termin überschritten, so ist eine angemessene Nachfrist zu setzten. Wird im Falle des Verzuges die Nachfrist nicht eingehalten, so kann der Kunde vom Vertrag insoweit zurücktreten, als dieser noch nicht erfüllt ist. Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit oder Vertragsstrafen sind ausgeschlossen. Bei nicht rechtzeitiger oder richtiger Selbstbelieferung, bei höherer Gewalt oder Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen oder Brand- sowie Vandalismusschäden im eigenen Betrieb oder dem eines Zulieferers, die von uns nicht zu vertreten sind und die eine Vertragserfüllung erschweren, sind wir berechtigt, Lieferzeiten hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Besteller deswegen irgendwelche Ansprüche zustehen.

5. Zahlungsbedingungen

Die Kaufpreiszahlung erfolgt bei Neukunden per Vorauskasse. Bei Vorkasse (=Zahlung vor Lieferung) gewähren wir 3% Skonto vom Rechnungsbetrag. Nach Absprache können auch andere Bedingungen zu Grunde gelegt werden.

6. Gewährleistung

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, wegen Transportschäden oder wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens eine Woche nach Empfang der Ware mitzuteilen.
Transportschäden müssen bei Annahme der Sendung sofort vom Frachtführer oder dem Zusteller schriftlich bestätigt werden.
Verdecke Mängel sind uns unverzüglich, spätestens eine Woche nach Entdeckung anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist, gilt der Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden gelten §377 ff. HGB. Bei berechtigten Beanstandungen folgt nach unserer Wahl Nachbesserung der fehlerhaften Ware, oder Ersatzlieferung. Dazu ist uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls entfällt die Gewährleistung. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde Wandlung oder Minderung verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen unseren Lieferanten. Die Beschränkung entfällt, wenn dieser die Gewährleistung verweigert oder unzumutbar verzögert oder dazu nicht in der Lage ist. Bei Zahlungsrückständen des Kunden können wir die Gewährleistung verweigern, wenn der rückständige Betrag den für die Gewährleistung erforderlichen Aufwand übersteigt. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der Kunde oder ein Dritter die gelieferte Ware verändert, bearbeitet, einbaut oder nachzubessern versucht hat.

7. Farb- Struktur- und Maßabweichungen

Alle Produkte vor allem Mosaiksteine die wir bemustern, beschreiben, abbilden oder zeigen, gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe, Dekor, Struktur und Bearbeitung. Abweichungen der gelieferten Ware sind deshalb immer möglich, bei Kunst- und Natursteinen sogar normal und stellen keinen Mangel dar. Quarzadern, Poren, Einlagerungen, Farbschwankungen, Strukturschwankungen und Flecken sind natürliche Eigenschaften des Natursteines und bilden keinen Anlass zu Beanstandungen. Bei glasierten Platten, Fliesen und Mosaiken können Glasurrisse und bei Verwendung als Bodenbelag durch Begehen Abnutzungserscheinungen auftreten. Sie sind materialbedingt und nicht vermeidbar. Kunst- und Natursteine können in Farbe, Stärke (Dicke), Struktur und Bearbeitung nicht einheitlich geliefert werden. Daher kann eine Gewähr für vollkommene Übereinstimmung von Anschauungsstück und Ware nicht übernommen werden.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen auch die später entstandenen Forderungen unser Eigentum. Ist der Kunde ein Wiederverkäufer, so ist er jederzeit widerruflich berechtigt, die uns gehörende Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Er tritt in diesem Fall schon jetzt alle Ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer oder Vertragspartner mit allen Nebenrechten an uns ab. Übersteigt der Wert dieser Abtretung unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden Rechte nach unserer Wahl bis zur Unterschreitung der genannten Grenze zurückbetragen. Der Kunde ist verpflichtet, uns den Schuldner und die Höhe der uns zustehenden Forderung bekannt zugeben. Er ist bis auf jederzeit möglichen Widerruf berechtigt, die uns zustehende Forderung selbst einzuziehen, hat aber den Erlös getrennt aufzubewahren, zu sichern und unverzüglich an uns abzuführen, so lange er mit der Zahlung an uns im Rückstand ist. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die uns gehörende Ware oder uns abgetretene Forderungen hat der Kunde uns unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen unverzüglich mitzuteilen.

9. Gutschriften

Gutschriften sind nur 12 Monate ab Gutschriftdatum gültig. Danach verliert der Kunde das Recht auf die Leistung.

10. Sonstiges

Erfüllungsort ist Monheim. Gerichtsstand bei Geschäften mit vollkaufmännischen Kunden ist Donauwörth.

11 Teilwirksamkeit, mündliche Nebenabreden

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so besteht Einigung darüber, dass eine ihr am nächsten kommende Regelung als vereinbart gilt und dass vorstehende Bedingungen im übrigen unverändert gültig bleiben.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Stand: 2013